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Asylrecht

Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und
Freiheit. Das ist ein Grund für Dankbarkeit.

In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter
Bedrohung des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns
kommen und um Schutz bitten, steht ihnen gemäß unserer
Verfassung das Recht auf Asyl zu.

Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von
Nahrung, einem Dach über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem
Handgeld zur persönlichen Verfügung, womit ein Zugang zu unserer
Gesellschaft offen steht.

Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen
und persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein
Mensch, der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer
Gemeinschaft steht, zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere
Menschen oder Teile der Gesellschaft schädigt, missbraucht er den gewährten Schutz.

Ist es unserem Staat und seinen Bürgern zuzumuten zu tolerieren,
dass man sich über die Regeln des friedlichen Zusammenlebens,
wie auch über die Rechte und die Würde anderer hinweg setzt?

©  08. August 2016             Gisela Kibele

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